Kindergarten Fotografie Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle von kindergarten-fotografie-berlin.de übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. "Fotografien" im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke des Fotografen, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z. B. Abzug, Diapositiv, Negativ, sonstige Bildträger).
  3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen des Fotografen. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
  4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten Spesen usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Alle vom Fotografen berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Fotografen

  1. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Fotografen ist die Abtretung der ausschließlichen und alleinigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Fotografen. Als Urheber ist der Fotograf alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk.
  2. Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber das urheberrechtliche Nutzungsrecht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z. B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
  3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
  4. Bei Verwendung seines Werkes hat der Fotograf Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
  5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht - der Zustimmung des Fotografen.
  6. Eine Veröffentlichung der Bilder bedarf eine vertraglich vereinbarte Zustimmung des Fotografen und Auftraggebers.

III. Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung

  1. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Danach gilt das Werk in bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadenersatzansprüche gegen den Fotografen sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz von mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen.
  3. Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der jeweilige Absender.

IV. Ergänzende Sonderbestimmungen

A. Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen:
  1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der Fotograf - ohne daß es eines Schadensnachweises bedürfte - ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus dem Fotografen nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht dem Fotograf das volle vereinbarte Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von dem Fotografen begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus vom Fotografen nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z. B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.) so kann der Fotograf verlangen, daß sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
  3. Der Fotograf ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt der Fotograf nicht.
  4. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt des Fotografen unter, ohne daß er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht; er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung eines vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreises verpflichtet, soweit dies möglich ist, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.
B. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden:
  1. Der Fotograf überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben sein Eigentum.
  2. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich und auf eigene Kosten wieder an den Fotografen zurück. Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang dem Fotografen zurückzusenden.
  3. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne daß der Fotografen dies zu vertreten hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes fotografische Unikat (z. B. Negativ, Diapositiv, Sofortbildoriginal, Fotomontage) das fünffache des vereinbarten Honorars, mindestens aber € 500,-.

V. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz des Fotografen.
  2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Fotografen vereinbart, sofern der Fotograf und der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich rechtlichen Sondervermögen sind.
Alle Angebote, Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von der technischen Form, in der das Bildmaterial vorliegt bzw. übermittelt wurde. Die Preise gelten für den Verkauf von Artikeln im Online Shop von kindergarten-fotografie-berlin.de per Online-Shopping. Es handelt sich um die Preise für Endverbraucher pro Stück.Warenrücksendungen ohne unsere Zustimmung können nicht anerkannt werden. kindergarten-fotografie-berlin.de gewährleistet, daß die Produkte Mängelfrei sind. kindergarten-fotografie-berlin.de gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben sind. Die technischen Daten und Beschreibung in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von kindergarten-fotografie-berlin.de schriftlich bestätigt wurden.
Der Käufer hat das gelieferte Bildmaterial sofort nach der Lieferung auf Mängel technischer oder inhaltlicher Art zu prüfen. Reklamationen, die den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von kindergarten-fotografie-berlin.de Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von kindergarten-fotografie-berlin.de über. Falls kindergarten-fotografie-berlin.de Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Nebenkosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist kindergarten-fotografie-berlin.de berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen berechnet. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
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